Der Vorstand ist zuständig für den Vollzug der Beschlüsse an der Generalversammlung. Er setzt die Preise über die Energieabgabe fest und ist für den Abschluss von Energiebezugs- und Energielieferverträge verantwortlich. Er hat die Aufsicht über die Geschäftsleitung und vertritt die Genossenschaft gegen aussen. Der Vorstand trifft sich jeweils alle zwei bis drei Monat zu einer Sitzung mit der Geschäftsleitung.