Das Stromnetz im Gebiet um die Lährenbühlstrasse ist wieder im Normalzustand.
Nach Ersatz der defekten Leitungen und des Hilfstransformators in der Trafostation konnte das Netz am 23.10.24 wieder in den Normalzustand geschalten werden. Die Rundsteuerungsignale werden wieder korrekt gesendet. Die Strassenbeleuchtung, Heizungen, Wärmepumpen und Boiler schalten gemäss gültiger Steuerzeitenliste. Eine manuelle Steuerung von Boilern ist daher nicht mehr notwendig.
Die Störung in der Lährenbühlstrasse ist gravierender als zunächst angenommen. Es ist zu mehreren Kurzschlüssen auf Leitungen und an einem Hilfstransformator gekommen. Aufgrund des Defekts am Transformator bleibt das Rundsteuersignal in diesem Gebiet (Lährenbühl- und angrenzende Strassen) bis auf Weiteres gestört.
Der Hilfstransformator in der Trafostation Rechen wurde durch den Kurzschluss erheblich beschädigt und muss ersetzt werden. Wir sollten bis Ende KW 42 einen Ersatztrafo erhalten. Der Einbau und die Inbetriebnahme erfolgen umgehend, die Störungsbehebung wird aber bis in die kommende KW 43 andauern.
Ein defektes Kabel zwischen der Trafostation und der Verteilkabine an der Ecke Lährenbühl-/Brühlbachstrasse muss auf der ganzen Länge getauscht werden. Der Einzug erfolgt in die bestehende Rohranlage, im besten Fall kann damit einen Aufbruch der Strasse umgangen werden.
Die Hauszuleitung der Liegenschaft an der Lährenbühlstrasse 31 ist direkt an der defekten Stammleitung angeschlossen und wurde durch ein Provisorium ersetzt. Die Störstelle muss noch isoliert und abgetrennt werden. Je nachdem wo sich der Kurzschluss befindet, werden wir die gesamte Hauszuleitung oder nur einen Teil ersetzen müssen. Ein Ersatz der kompletten Hauszuleitung bedingt eine Querung mit Aufbruch der gesamten Strassenbreite, bei einem Teilersatz ist nur ein kleiner Aufbruch notwendig.
Boiler, Wärmepumpen und Elektrospeicherheizungen werden derzeit nicht über die Rundsteuerung gesteuert. Betroffene müssen die Steuerung daher manuell selbst vornehmen. Es empfiehlt sich, Heizungen und Boiler zu Niedertarifzeiten (20:00 – 07:00) anzustellen. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie Unterstützung bei der manuellen Steuerung benötigen.
Die gesamte Störungsbehebung wird voraussichtlich bis Ende KW 43 abgeschlossen werden können. Wir informieren Sie zeitnah über wichtige Änderungen und Fortschritte.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Am Freitagnachmittag und in der Nacht auf Samstag ist es zu einer Störung der Rundsteueranlage gekommen. Steuersignale für die Boiler- oder Heizungsfreigabe und Strassenbeleuchtung wurden teilweise nicht korrekt ausgesendet, was u.U. zu kalten Heizungen oder Boilern sowie einer dunklen Strassenbeleuchtungen geführt hat. Die Ursache der Störung ist noch Gegenstand von weiteren Abklärungen.
Die Störung beschränkt sich derzeit noch auf das Gebiet rund um die Lährenbühlstrasse. Unsere Techniker sind aufgeboten und arbeiten an einer Lösung. Aus Sicherheitsgründen wurde die Strassenbeleuchtung in der Lährenbühlstrasse permanent eingeschaltet. Zwischenzeitlich können Sie auch Boiler und Wärmepumpen manuell mit einer Tagesladung freischalten.
Der Rest der Gemeinde sollte ansonsten wieder im Normalbetrieb sein.
Wir bedauern die Unanehmlichkeiten.
Die Betriebsleitung.
Die Energiemarktpreise haben sich im letzten Jahr weiter erholt und sich gegenüber 2022 und 2023 auf tieferem Niveau stabilisiert. Auch die Tarife für Systemdienstleistungen (inklusive Winterreserve) sowie die vorgelagerten Netzkosten sinken tendenziell im nächsten Jahr.
Die Strompreise in Otelfingen sinken im kommenden Jahr um durchschnittlich 2.7 Rp./kWh (Haushalt- und Kleingewerbetarif der Netzebene 7). Für einen typischen 4-Personenhaushalt mit einem mittleren Verbrauch von 4500kWh bedeuted dies eine jährliche Einspahrung von rund 121.00 Fr.
Der Strompreis setzt sich aus den Tarifen für Netz, Energie und Abgaben zusammen. Diese Komponenten werden individuell der effektiven Kostenentwicklung angepasst.
Energie + Netz + Abgaben = Strompreis
Der Energietarif 2025 wird für alle Tarifgruppen und -zeiten der EGO um 1.9Rp./kWh gesenkt.
Die EGO entlastet den Energietarif im 2025 punktuell durch den Abbau von Reserven. Konkret heisst das, dass die EGO nur einen Teil der Beschaffungskosten an ihre Kunden weitergibt. Durch diese Vorfinanzierung wird eine Unterdeckung aufgebaut, die in späteren Tarifperioden wieder eingepreist wird. Das Ziel der EGO ist es, die Strompreise für alle Kundinnen und Kunden stabil und attraktiv zu halten. Wir verfolgen dieses Ziel mit einer langfristig ausgerichteten Beschaffungsstrategie.
Mit dem kurzfristigen Ausstieg des lokalen Biomassekraftwerks Otelfingen (BKO) aus dem nationalen Mehrkostenfinanzierung-Förderprogramm war die EGO gezwungen, die Energiebeschaffung zu einem Zeitpunkt mit hohem Preisniveau neu zu strukturieren. Um Tarifspitzen in den Jahren 2023 und 2024 zu glätten, wurde die Beschaffung auf mehrere Jahre ausgelegt. Deshalb bleibt der derzeitige Beschaffungspreis für die EGO bis 2027 weitestgehend konstant. Unabhängig von den weiteren Entwicklungen an den Energiemärkten lässt die Verpflichtung gegenüber dem Energielieferanten daher in den weiteren zwei Tarifperioden kaum eine weitere Senkung oder Erhöhung der Energietarife erwarten.
Die gestiegenen Anforderungen an den Um- und Ausbau des Verteilnetzes (u.a. SmartMeter-Ausbau) und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Erreichung der Energieziele schlagen sich zusehends auf die Netzkosten nieder.
Die Netznutzungstarife der EGO erhöhen sich pauschal um 0.6Rp./kWh für die Haushalt- und Kleingewerbetarife in der NE7 respektive 0.2Rp./kWh für den NE7-Gewerbetarif (mit Leistungsmessung). Das entspricht einer Erhöhung von rund 6.5% (für den Einheitstarif ET30).
Auch in den kommenden Jahren sind mit steigenden Aufwendungen und einer schrittweisen Erhöhung der Netznutzungskosten zu rechnen. Die Netzkosten der EGO sind aber weiterhin vergleichsweise günstig.
Mit den tieferen Energiepreisen nimmt auch der Beschaffungsaufwand für die allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) der Swissgrid ab. Sowohl die Abgaben für SDL wie auch die Stromreserve des Bundes liegen im Jahr 2025 tiefer.
Die Abgaben für Systemdienstleistungen betragen neu 0.55Rp./kWh und jene für die Stromreserve 0.23Rp./kWh. Die Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien und Gewässerschutz verbleibt mit 2.30Rp./kWh auf Vorjahresniveau.
Die Abgaben sind verbrauchsabhängig und werden allen Stromkunden in Rechnung gestellt.
Die Bevölkerung von Otelfingen kann auf ein modernes, gut unterhaltenes und gut ausgebautes Netz zählen. Die EGO verfolgt eine langfristige Instandhaltungs- und Investitionsstrategie und kann dadurch die Betriebs- und Unterhaltskosten für das Netz langfristig attraktiv halten. Die Stromkunden und -kundinnen profitieren auch in Zukunft von einer sicheren und zuverlässigen Stromversorgung.
Die Stromtarife 2025 und detaillierten Erläuterungen zu den Tarifänderungen finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.
PDF
Tarifänderung 2025
Energie- und Netztarife 2025
Tarifmitteilung 2025
Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft über den Strommix im Versorgungsgebiet. Dabei wird die Herkunft des Stroms durch Zertifikate nachgewiesen. Die im 2023 in Otelfingen verbrauchte Energie stammt zu einem Grossteil aus europäischer Wasserproduktion. Die Verfügbarkeit von Schweizer Wasserzertifikaten war aufgrund der trockenen Witterung stark beschränkt.
Am Sonntagmorgen, 17.12.2023 um 11:38 ist es in Otelfingen zu einer grossflächigen Störung der Stromversorgung gekommen. Sämtliche Haushalte und das ganze Industriegebiet von Otelfingen waren für rund 1.5 Std. von der Stromversorgung abgeschnitten.
Die EGO-Pikettorganisation wurde umgehend aufgeboten und konnte die Störung schnell auf der EKZ-Leitung zwischen dem Unterwerk Regensdorf und unserer Haupteinspeisung in der Trafostation TS Lauet lokalisieren. Vermutlich ist es in einer Verbindungsmuffe zu einem Kurschluss gekommen, worauf der Leistungsschalter im vorgelagerten Netz der EKZ korrekt ausgelöst hat. Nebst Otelfingen war auch die Nachbargemeinde Boppelsen vom Ausfall betroffen.
Die EGO hat in Koordination mit der EKZ-Leitstelle umgehend die Haupteinspeiseleitung in der TS Lauet freigeschalten und sicher geerdet. Anschliessend wurde das EGO-Netz über unsere Noteinspeisung bei der ARA wieder zugeschalten. Die Stromversorgung in Otelfingen ist seit 13:15 wieder im stationären Betrieb.
EKZ wird nun in den kommenden Tagen den Defekt auf ihrer Leitung reparieren. Es ist geplant, dass wir unser Netz noch vor Weihnachten wieder in den Normalzustand mit Einspeisung in der TS Lauet zurückschalten können. Diese Umschaltung erfolgt ohne erneuten Unterbruch der Stromversorgung.
Wir empfehlen allen Stromkunden nach einem Ausfall ihre Installation und angeschlossenen Geräte kurz zu prüfen. Gegebenenfalls müssen Wecker oder Backofenuhren neue eingestellt oder bsw. Server neu gestartet werden.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und bitten die Stromkundinnen und Stromkunden um Verständnis.
Christoph Randazzo
Betriebsleitung
Die Versorgung der Bevölkerung mit elektrischer Energie ist eine der Grundlagen für unser heutiges Zusammenleben. Im Alltag geht ohne Strom nahezu nichts mehr. Schweizweit sind über 700 konzessionierte Elektrizitätsunternehmen mit dem Verteilnetzbau und der Stromversorgung in ihnen zugewiesenen Gebieten beschäftigt. Für den Kanton Zürich sind rund 40 verschiedene Unternehmen mit der elektrischen Grundversorgung betraut. Konzessionsinhaber für Otelfingen ist die Elektrizitätsgenossenschaft Otelfingen (EGO).
Die EGO ist stolz, die Stromversorgung von Otelfingen aus dem Nichts auf- und seit nunmehr 115 Jahren auf den heutigen Stand ausgebaut zu haben. Wir sind uns der Verantwortung, die der Auftrag zur Grundversorgung mit sich bringt, bewusst und setzen alles für die sichere Stromversorgung von Otelfingen ein. Ausgebildetes Fachpersonal aus der Branche mit guter Vernetzung in die Stromwirtschaft ist dafür verantwortlich.
Seit Beginn genossenschaftlich organisiert, ohne Erfolgsbeteiligung der Genossenschafter oder anderweitige Gewinnabschöpfung, wird der erwirtschaftete Ertrag vollständig wieder zur Sicherstellung der Stromversorgung im Dorf investiert. Mit einem modernen und sicheren Versorgungsnetz profitiert die gesamte Bevölkerung von den Stromtarifen.
Leider ist es eine Tatsache, dass die Strompreise in den letzten Jahren gestiegen sind. Das ist jedoch weder auf Unerfahrenheit noch Misswirtschaft innerhalb der EGO zurückzuführen. Vielmehr sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht für den Sonderfall Otelfingen geschaffen. Sonderfall nicht im Sinn, dass die EGO ein Exot unter den Elektrizitätsversorgern wäre, sondern dass auf Gemeinde- und somit im Netzgebiet der EGO während eines Jahres mehr (erneuerbare, CO2-neutrale) elektrische Energie durch geförderte Anlagen produziert als verbraucht wird. Trotzdem reicht die Leistung aller Kraftwerke im Otelfinger-Netz nicht, den Spitzenbedarf zu jeder Zeit abdecken zu können. Es findet entsprechend ein Ausgleich mit dem Vorliegernetz (ausserhalb des EGO-Netzes) statt. Diese grundsätzlich positive Tatsache bringt der EGO in diesem Fall aber auch Zusatzkosten bei der Energiebeschaffung. Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, Strom von geförderten Anlagen abzunehmen.
Von den Stromerzeugern in Otelfingen gehören das Holzheizkraftwerk der BKO sowie die Kompogas-Anlage zu den konstanten Bandenergielieferanten. Die zahlreichen Photovoltaikanlagen hingegen liefern wetterabhängig Energie. Für Spitzenlasten muss sich die EGO mit Energiekäufen am Markt absichern. Das geschieht in einer vorausschauenden, mehrjährigen Strategie durch Verträge mit Lieferanten.
Wie wirkt sich das nun auf die Gestaltung der Stromtarife aus? Bereits die beiden Bandenergielieferanten speisen über das ganze Jahr genügend Energie ins Netz ein, um theoretisch den Bedarf von Otelfingen decken zu können. Überschüssige Energie in Zeiten niedrigen Leistungsbedarfs wird ins Vorliegernetz eingespeist, fehlende Energie in Spitzenlastzeiten von diesem wieder bezogen. Dieser Ausgleich wird mit den zuvor erwähnten langjährigen Verträgen geregelt. BKO wie auch Kompogas sind bzw. waren im Förderprogramm der Mehrkostenfinanzierung (MKF) des Bundes. Dieses sichert(e) diesen Produzenten während Jahren einen kostendeckenden Betrieb. Das heisst, der Kilowattstundenpreis ist für die Dauer des MKF-Programms festgelegt. Die Verpflichtung der EGO zur Abnahme dieser Energie verunmöglicht(e) es, weitergehende, vorausschauende Energiebezugsverträge abzuschliessen.
Die jüngsten Verwerfungen am Strommarkt mit Handelspreisen zeitweise im Bereich von über einem Franken pro Kilowattstunde machen es derzeit für MKF-Unternehmen attraktiv, aus dem Förderprogramm auszusteigen und den Strom für einen besseren Ertrag am freien Markt zu verkaufen. Ein derartiger Ausstieg ist nach MKF-Spielregeln kurzfristig mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Für die EGO bedeutet das, dass im Fall eines solchen Ausstiegs Energie am Markt zu massiv höheren Kosten bezogen werden muss. Teilweise ist ein Ausstieg bereits erfolgt. Ab 2024 wird es im Otelfinger Netz keinen MKF geförderten Einspeiser mehr geben. Bei der aktuellen Strommarktsituation ist es ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, die kurzfristig und unvorhersehbar fehlende Energie für die kommenden Jahre am Markt absichern zu müssen! Verschärfend kommt hinzu, dass in Folge eines technischen Defekts im Dezember 2022 bei einem dieser MKF-Einspeiser bis im Juli 2023 eine grosse MKF-Stromlücke für Otelfingen entstand. Da, trotz Abnahmeverpflichtung der EGO, die MKF-Spielregeln keine Ersatzlieferpflicht für die Stromerzeuger vorsehen, musste die so fehlende Energie zwangsläufig für mehr als ein halbes Jahr am Spotmarkt beschafft werden. Es handelte sich dabei um deutlich mehr als die Hälfte des Bedarfs in dieser Zeit!
Die Berechnung der Tarife in der Grundversorgung ist schweizweit reguliert und folgt national festgelegten gesetzlichen Regeln. Verschiedene Parameter fliessen mit in die Berechnung ein, und selbstverständlich bilden die effektiven Beschaffungskosten einen wesentlichen Teil davon. Gewinne dürfen beim Stromhandel in der Grundversorgung so gut wie keine geltend gemacht werden. Die Tarife für das folgende Jahr müssen jeweils bis Ende August berechnet sein und werden durch die ElCom auf Korrektheit überprüft. Da die Menge und der Verlauf des Strombedarfs nicht präzis vorausgesagt werden können, ergeben sich zwangsläufig Differenzen. Das heisst, die berechneten Tarife stellen sich im Nachhinein als zu hoch (Überdeckung) oder zu niedrig (Unterdeckung) heraus. Überdeckungen führen in den Tarifberechnungen der folgenden Jahre zwingend zu Tarifvergünstigungen und werden so abgebaut. Im Gegenzug können Unterdeckungen zum Ausgleich in den Berechnungen mit einbezogen werden. Durch die vorgängig beschriebene Situation befindet sich die EGO aktuell unverschuldet in massiver Unterdeckung. Leider führt dies zwangsläufig zu einer Tariferhöhung. Die EGO setzt alles daran, die dadurch entstandenen Strompreiswogen so gut als möglich zu glätten und die Tarife mittelfristig wieder zu senken.
Die Tarifmitteilung für das Jahr 2024 vom 31. August 2023 (siehe Mitteilung weiter unten) enthält weitere Details.
Was würde eine vollständige Liberalisierung des Strommarktes bringen? Vermutlich höhere Tarife speziell für private Haushalte. Die in der Grundversorgung fast gegen null begrenzte Gewinnmarge müsste konsequenterweise in einem liberalisierten Markt geöffnet werden. Anbieter könnten ihre Gewinne anhand des Marktes frei festlegen. Der technische wie auch administrative Aufwand für Abrechnungen würde steigen und zu Mehrkosten führen. Tarife wären nicht mehr generell auf ein Jahr festgelegt und die eigenen Stromkosten nicht mehr annähernd budgetierbar. Verschiedene Grossverbraucher, die bereits von einer Liberalisierung profitieren, haben das in den letzten Jahren schmerzhaft erfahren.
Die geregelte Grundversorgung ist unserer Überzeugung nach langfristig zum Vorteil der Konsumenten, auch wenn im Regelwerk nicht vorgesehene Konstellationen zu temporären Nachteilen führen können.
Der für diese Stellungnahme auslösende Leserbrief kann im ePaper des Furttalers vom 17. November 2023 auf dessen Seiten (www.furttaler.ch) eingesehen werden.
Die Beschaffungskosten für Energie sind zwar im laufenden Jahr tendenziell gesunken, verbleiben aber weiterhin auf hohem Niveau. Die Versorgungslage insbesondere in den Wintermonaten wird auch in den nächsten Jahren kritisch bleiben. Die Massnahmen von Swissgrid zur Netzstabilisierung sowie die Beschaffung einer Stromreserve belasten den Netznutzungstarif zusätzlich.
Die Stromtarife in Otelfingen steigen im kommenden Jahr um durchschnittlich 5.2Rp./kWh (Haushalt- und Gewerbetarif der Netzebene 7). Dies bedeutet eine Preiserhöhung von 17% im Vergleich zum Vorjahr. Die Erhöhung der Tarife entspricht der aktuellen Entwicklung und der Tendenz in der ganzen Schweiz.
Die Tarife für Netz, Energie und Abgaben werden individuell der effektiven Kostenentwicklung angepasst.
Die Preisentwicklung und Zusammensetzung im Detail
Energie: Die Energiebeschaffung des laufenden Jahres wurde durch den Ausfall der lokalen Holzverbrennungsanlage (Biomassekraftwerk Otelfingen BKO) stark belastet. Das Kraftwerk hatte im Dezember 2022 einen schwerwiegenden und anhaltenden Defekt eines Transformators und musste die Produktion für mehrere Monate einstellen. Die EGO war gezwungen, Ersatzenergie kurzfristig auf dem freien Markt zu beschaffen. Die Mehrkosten dieser Energiebeschaffung insbesondere für das erste Quartal sind hoch und belasten die Jahresrechnung. Als Folge davon wurden die bestehenden Deckungsdifferenzen zugunsten der Kunden schneller abgebaut, sodass für 2024 keine tarif-reduzierende Überdeckung mehr zur Verfügung steht.
Die Abnahmeverpflichtung der EGO für die Produktion der BKO endet auf Ende Jahr. BKO steigt vorzeitig aus dem nationalen Mehrkostenfinanzierung-Förderprogramms aus. Dies gibt der EGO nun die Möglichkeit, ihre Energie zukünftig vollständig auf dem freien Markt zu beschaffen.
Der Energietarif 2024 erhöht sich für alle Tarifgruppen und -zeiten um 3.1Rp./kWh
Netz: Die Netznutzungstarife der EGO erhöhen sich um 0.6Rp./kWh für die NE7-Tarife respektive 0.1Rp./kWh für den NE5-Tarif. Das entspricht einer Erhöhung von rund 7% (für den Einheitstarif ET30). Die wesentliche Ursache für die Erhöhung liegt bei den deutlich höheren Netzkosten der vorgelagerten Netze (Swissgrid, Axpo und EKZ). Die EGO hat ihre eigenen Netzkosten konstant tief gehalten. Die Betriebs- und Kapitalkosten der EGO bleiben im Vergleich zum Vorjahr stabil.
Abgaben: Die neu eingeführte verbrauchsabhängige Bundesabgabe für die Winterreserve beträgt 1.20Rp./kWh und wird ab 2024 analog zur SDL separat ausgewiesen und allen Kunden weiterverrechnet.
Die Bundesabgabe zur Förderung erneuerbarer Energien und Gewässerschutz verbleibt mit 2.30Rp./kWh auf Vorjahresniveau, wohingegen die allgemeinen Systemdienstleistungen um 0.29Rp. auf neu 0.75Rp./kWh angehoben werden. Die Abgaben sind verbrauchsabhängig und werden allen Stromkunden in Rechnung gestellt.
Die Bevölkerung von Otelfingen kann auf ein modernes, gut unterhaltenes und gut ausgebautes Netz zählen. Die EGO verfolgt eine langfristige Instandhaltungs- und Investitionsstrategie und kann dadurch die Betriebs- und Unterhaltskosten für das Netz optimieren. Die Stromkunden und -kundinnen profitieren auch in Zukunft von einer sicheren und zuverlässigen Stromversorgung.
Lidan und Swisscom sind eine langfristige Kooperation zur Nutzung des Glasfasernetzes in Otelfingen eingegangen. Swisscom bietet neu sämtliche ihrer Telekom-Dienstleistungen über das Glasfasernetz der Lidan an. Damit können 95% der Bevölkerung in Otelfingen ab sofort auch Swisscom als Provider auf dem Glasfasernetz wählen.
In den kommenden Wochen werden zudem die restlichen 5% der Bevölkerung die Möglichkeit erhalten, sich zu Selbstkosten ebenfalls anzuschliessen.
Die Kundinnen und Kunden in Otelfingen haben nach wie vor die freie Wahl des Providers. Nebst Swisscom stehen u.a. Salt, Sunrise, Gib Solutions, Yplay und Teraline als Provider zur Verfügung.
Der Kanton Zürich fördert neu den Ausbau von Ladestationen mit einem einmaligen Beitrag. Von dieser Vergütung können sowohl Private, Unternehmen wie auch Gemeinden profitieren. Unter folgendem Link finden Sie detaillierte Informationen (Bedingungen und Vorgehen) zum Förderprogramm.
Die EGO untestützt Sie gerne bei der Antragsstellung.
Die Stromkennzeichnung gibt Auskunft über den Strommix im Versorgungsgebiet. Dabei wird die Herkunft des Stroms durch Zertifikate nachgewiesen. Aufgrund der trockenen Witterung mit wenig Niederschlag im letzten Jahr waren aber kaum Zertifikate aus Schweizer (Wasser-) Produktion verfügbar. Die EGO konnte rechtzeitig auf Wasserproduktion EU ausweichen. Zukünftig ist wieder ein Mix aus verschiedenen erneuerbaren Energien sowohl aus Schweiz und EU-Produktion geplant.
Freie Marktkunden ohne gültigen Energieliefervertrag können aus rechtlichen Gründen nicht mehr in die Grundversorgung aufgenommen werden. Bei Ausfall des Energielieferanten oder fehlendem Energievertrags infolge nicht rechtzeitiger Erneuerung bei Auslaufen eines Energieliefervertrages, findet eine Ersatzversorgung durch die EGO statt. In diesem Fall werden die Tarife gemäss Preisblatt Ersatzversorgung der Primeo Energie geregelt und durch die EGO abgerechnet.
Seit der aktuellen Diskussion um Strompreise und Strommangellage ist die Nachfrage nach steckbaren (auch Plug-&-Play-) Photovoltaikanlagen rasant angestiegen. Dabei handelt es sich um Photovoltaikkleinanlagen mit einer maximalen Leistung von 600W, die selbst an Balkongeländer oder Dachterrassen im Aussenbereich montiert und direkt an einer Steckdose eingesteckt werden können. Der dabei produzierte Strom kann Haus intern selbst verbraucht werden und senkt damit den Bezug aus dem Netz. Sie senken damit ihre eigenen Stromkosten.
Melde- aber nicht bewilligungspflichtig
Im Gegensatz zu den grösseren PV-Analgen auf dem Dach sind diese Kleinanlagen nicht bewilligungspflichtig. Es reicht eine simplen Meldung an den Netzbetreiber. Sie können uns die Installation einer Anlagen am besten mittels unseres Kontaktformulars mitteilen.
Gut zu wissen
Die produzierte Energie kann direkt verbraucht werden. Überschüssige Energie fliesst automatisch zurück ins Netz. Für die Rückspeisung erfolgt hingegen keine Vergütung. Denken Sie daran, dass pro Haushalt nur eine solche Anlage zulässig ist. Auch wenn nicht notwendig, empfehlen wir Ihnen dennoch, eine Beratung im Fachgeschäft oder bei einen Installateur wahrzunehmen. Derzeit werden diverse solcher Produkte im Handel (insbesondere auch Online) angeboten. Achten Sie unbedingt darauf, dass alle Normen eingehalten werden. Lassen Sie sich unbedingt eine Konformitätserklärung aushändigen. Die Nachfrage ist sehr gross. Es ist mehrheitlich mit langen Lieferzeiten zu rechnen.
Detaillierte Infos inkl. der gesetzlichen Grundlagen finden im referenzierten Dokument.
Der Stromtarif setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, die transparent publiziert werden. Die sorgt mitunter auch für Verwirrung.
Nebst einem verbrauchsabhängigen Tarif für Energie und Netznutzung erheben wir auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben für erneuerbare Energie und Servicedienstleistungen. Dazu kommen noch fixe monatliche Grundgebühren und die Mehrwertsteuer.
Für das bessere Verständnis haben wir für unsere beiden wichtigsten Haushaltstarife WT OPT (Wahltarif Haushalt und Kleingewerbe) und WT WP (Wahltarif Wärmepumpe) eine detaillierte Aufstellung der totalen Kosten, je kWh und nach Hoch- und Niedertarif gegliedert, vorgenommen (siehe pdf).
Die EGO bietet zurzeit zwei verschiedene Abrechnungsmodi für Energiebezüge an:
Quartalsweise Abrechnung
Diese Abrechnungsart wird bei Geschäfts- und Grosskunden angewandt. Jeweils per Ende März, Juni, September und Dezember werden die Zähler abgelesen und der effektive Stromverbrauch des entsprechenden Quartals in Rechnung gestellt.
Jährliche Abrechnung
Diese Abrechnungsart kommt vor allem bei Privat- und Kleingewerbekunden zur Anwendung. Die Zähler werden nur einmal jährlich, nämlich per Ende Dezember, abgelesen und der Stromverbrauch für das ganze Jahr ausgewiesen und verrechnet. Jeweils per Ende März, Juni und September versenden wir Akonto-Rechnungen, die auf dem geschätzten/erwarteten Jahresverbrauch basieren. Diese Akontorechnungen werden bei der Jahresendabrechnung natürlich berücksichtigt.
Ausblick
In den nächsten Jahren werden wir sukzessive die bestehenden Stromzähler durch sogenannte SmartMeter ersetzen. Diese müssen nicht mehr manuell vor Ort abgelesen werden, sondern übermitteln die Verbrauchsdaten selbstständig an die EGO. Über die Auswirkungen auf das Abrechnungssystem werden wir Sie zu gegebener Zeit informieren.
Seit dem 1.Oktober 2021 sind hinter dem Gemeindehaus eine öffentliche Schnellladestation für Elektrofahrzeuge sowie ein E-Carsharing-Angebot in Betrieb. Die EGO ist Initiantin und Trägerin dieser Dienstleistung mit dem Ziel, die Elektromobilität in Otelfingen zu fördern. Der Betrieb und die Verrechnung des Carsharings erfolgt durch unseren Partner www.swissecar.ch. Das Interesse und die Nachfrage sind sehr gross. Mit dem Elektrofahrzeug - ein VW ID3 - wurde in den ersten zwei Monaten bereits über 3000km gefahren. Das Angebot steht allen Interessierten mit gültigem Führerausweis zur Verfügung. Falls Sie ebenfalls Interesse an der Nutzung des E-Carsharings haben, können Sie sich über folgenden Link anmelden und einen Zugang beantragen: https://portal.swissecar.ch/de/login/
Falls Sie Unterstützung bei der Anmeldung und der Reservation benötigen, können Sie sich auch an die EGO wenden.
Ab dem 1. Januar 2022 erheben wir für die Beglaubigung von PV-Anlagen bis 30kVA neu eine Gebühr von CHF 250.00. Als Alternative zu einer eigenen PV-Anlage können Sie sich auch im Rahmen unserer Naturstromprodukte beteiligen.